Tod – die je persönliche Idee

Gibt es ein Recht auf einen gelingenden Tod? Bei einer solchen Frage verlassen wir die Wissenschaft und kommen an in der urpersönlichen Idee dessen, was ein Mensch ‚Tod‘ nennt.

Dem will ich nicht ausweichen: Für mich ist Tod ein spiritueller Zustand einer aus dem Leben gestorbenen Person, deren Körperlichkeit noch erahnbar, deren Fühlen und Denken noch erinnerbar, aber deren Geistiges stets weltoffen erlebbar bleibt. Das Geistige bleibt unauslöschlich erhalten in der Welt, mit all dem, was ein Mensch zu Lebzeiten erzeugt und erschaffen hat. Und von dem er womöglich nie erfahren hat, was es in seiner vielleicht noch so kleinen Welt bereits bewirkte. Und von dem er nie erfahren wird, was es noch bewirken wird. Dass das individuell Geistige stets bewahrt bleibt, ist die Grundlage für das stets geltende Recht auf gelingenden Tod.

Die Aufgabe des Lebens, die der lebende Mensch zu erfüllen hat, könnte somit lauten: Tue in deinem Leben alles gewissenhaft dafür, den Raum zu vergrößern, in anderen Menschen etwas zu bewirken.

Ralph Schlieper-Damrich, aus: